In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 56/2015 treten § 1 Abs. 1, § 4 Abs. 1 und 3 und Anlage A mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 23. Juli 2015 , in Kraft.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 56/2015
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