(1) Das in den Gemeinden Selzthal, Liezen, Lassing, Wörschach, Aigen im Ennstal, Stainach-Pürgg, Irdning-Donnersbachtal, Mitterberg-St. Martin, Öblarn, Sölk, Gröbming und Michaelerberg-Pruggern gelegene Ennstal von Liezen bis Niederstuttern wird zum Europaschutzgebiet erklärt. Dieses Gebiet wird als Europaschutzgebiet Nr. 41 „Ennstal zwischen Liezen und Niederstuttern“ bezeichnet.
(2) Davon ausgenommen ist das Europaschutzgebiet Nr. 4, LGBl. Nr. 14/2003.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 56/2015
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