LandesrechtSteiermarkVerordnungenSchiffahrtspolizeiliche Beschränkungen auf der Enns§ 1

§ 1Geltungsbereich

In Kraft seit 10. Mai 2003
Up-to-date

Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten auf der Enns, beginnend 30 m oberhalb der Eisenbahnbrücke (Beginn der Uferverbauung) bis zur Wehranlage des Stausees Gstatterboden.

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