§ 1 Geltungsbereich — Schiffahrtspolizeiliche Beschränkungen auf der Enns
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Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten auf der Enns, beginnend 30 m oberhalb der Eisenbahnbrücke (Beginn der Uferverbauung) bis zur Wehranlage des Stausees Gstatterboden.
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