Vorwort
§ 1
§ 1
Beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung wird eine Zertifizierungsstelle für Bauprodukte zur Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Steiermärkischen Bauproduktegesetz eingerichtet.
§ 2
§ 2
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 31. Mai 2000, in Kraft.