(1) Die Ausbildung hat folgende Ausbildungsbereiche, jeweils nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft, im angegebenen Stundenausmaß zu enthalten, wobei sämtliche Ausbildungsbereiche unter Bezugnahme auf den jeweils geltenden bundesländerübergreifenden Bildungsrahmenplan für elementare Bildungseinrichtungen in Österreich sowie unter besonderer Beachtung der inklusiven sowie der geschlechtssensiblen Pägagogik zu unterrichten sind.
1. Persönlichkeitsbildung und Kommunikation im Ausmaß von mindestens 57 Stunden mit folgenden Lehrinhalten:
a) Selbsterfahrung
b) Selbstkonzept und Rollenbild von Erziehenden
c) Kommunikationsformen und Kommunikationstechniken
d) Gesprächsführung
e) Konfliktmanagement
f) Teamarbeit, Organisation, Management
2. Entwicklungspsychologie und Erziehungslehre im Ausmaß von mindestens 92 Stunden mit folgenden Lehr-inhalten:
a) Geschichte der Kindheit und der Familie – Lebensbedingungen der Familien heute
b) Entwicklung des Kindes von der Geburt bis zum 15. Lebensjahr
c) Grundbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen
d) Körper und Sexualität
e) Grundlagen der Bindungstheorien
f) Wirkung von Verlusterlebnissen
g) Grundbegriffe der Heil- und Integrationspädagogik
h) Verhaltensauffälligkeiten, Verhaltensstörungen
i) Sprachentwicklung und sprachliche Bildung
j) Sozialisation
k) Geschlechtssensible Pädagogik
l) Lernformen und Lerntypen
m) Überdenken der eigenen Kindheit und der eigenen Erziehung
n) Erziehungsstile und Erziehungskonzepte
3. Praktische Arbeit mit Kindern in den einzelnen Bildungsbereichen im Ausmaß von mindestens 108 Stunden mit folgenden Lehrinhalten:
a) Soziale und emotionale Erziehung
b) Spiel und Spielformen
c) Wahrnehmungs- und Denkförderung
e) Spracherziehung, Kinder- und Jugendliteratur
f) Musik und Tanz, elementare Instrumente
g) Bewegungserziehung
h) darstellendes Spiel, Rollenspiel
i) Experimentieren und Erkunden; Naturwissenschaften und Technik
j) bildnerisches Gestalten und Werken
k) Umwelt, gesunde Ernährung, Gesundheit, erste Hilfe
l) religiöse Erziehung
m) Feste und Brauchtum
n) interkulturelle Erziehung
4. Spezielle Didaktik der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen im Ausmaß von mindestens 38 Stunden mit folgenden Lehrinhalten:
a) Didaktische und methodische Prinzipien
b) Kriterien der Beobachtung, Planung, Umsetzung und Reflexion von Bildungsprozessen
c) Rahmenbedingungen, Raum- und Zeitstrukturen
d) Kennen lernen von Bildungs- und Spielmitteln, Materialien und Medien
e) Sozialformen und Interaktion
f) Regeln und Ordnungen
g) Kommunikation und Kooperation mit Eltern
h) Kooperation mit Institutionen
i) Bildungsprozesse im sozialen Netzwerk
5. Spezielle organisatorische und rechtliche Fragen der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen im Ausmaß von mindestens 20 Stunden mit folgenden Lehrinhalten:
a) Kenntnis der einschlägigen Gesetze
b) Aufgaben der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen
c) Aufgaben der Kinderbetreuerinnen/Kinderbetreuer sowie der Tagesmütter/Tagesväter
d) Haftungs- und Versicherungsfragen
e) dienst- und arbeitsrechtliche Fragen; Betriebsmittel
f) Behördenkontakte
g) Kinderrechte
6. Praktikum in einer Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung im Ausmaß von insgesamt 160 Stunden, verteilt auf mindestens 30 Werktage während der Dauer des Ausbildungslehrganges, wobei mindestens 40 Stunden und höchstens 80 Stunden bei einer Tagesmutter/einem Tagesvater absolviert werden müssen.
(2) Kandidatinnen/Kandidaten mit vergleichbaren Ausbildungen haben die fehlenden Unterrichtseinheiten mit den spezifischen Lehrinhalten nachzubelegen. Die Landesregierung hat über die Anrechnung des Stundenausmaßes zu entscheiden.
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