Die Zusammenarbeit aller Fachdisziplinen ist die Voraussetzung für eine gedeihliche Arbeit in den Heilpädagogischen Kindergärten und Heilpädagogischen Horten. Daher hat zur Wahrung und Förderung des Wohles und der Entwicklung der Kinder das gesamte Betreuungspersonal je Gruppe jeweils 2 Stunden im Monat zur interdisziplinären Zusammenarbeit zusammenzutreffen. Auf der Grundlage der ärztlichen und psychologischen Diagnosen hat es Förder- und Therapiepläne zu erstellen und diese in regelmäßigen Zeitabständen zu überprüfen und gegebenenfalls zu ändern oder zu ergänzen. Die Eltern der behinderten und von Behinderung bedrohten Kinder sind über den Betreuungsverlauf zu informieren und weit gehend in die Arbeit einzubeziehen. Diese Treffen haben für das pädagogische Fachpersonal während der Vorbereitungszeit stattzufinden.
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