Stromhändler und sonstige Lieferanten, die in der Steiermark Endverbraucher beliefern, sind verpflichtet, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen auf der Jahresstromrechnung des Endverbrauchers den Anteil an den verschiedenen Primärenergieträgern auszuweisen, auf Basis derer die von ihnen gelieferte elektrische Energie erzeugt worden ist.
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