Die Taxilenkerin/Der Taxilenker hat dem Fahrgast beim Auf- und Abladen des Gepäcks behilflich zu sein und älteren oder körperlich behinderten Fahrgästen beim Ein- und Aussteigen die notwendige Hilfestellung zu geben. Auf Verlangen der Fahrgäste sind die Fenster und ein allenfalls vorhandenes Schiebedach zu öffnen oder zu schließen, wobei auf die Gesundheit der Lenkerin/des Lenkers Bedacht zu nehmen ist.
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