Zur Erfassung unbekannter Tuberkulosefälle werden für folgende Personengruppen gezielte Reihenuntersuchungen festgesetzt:
1. Personen, die mehr als ein Jahr im Ausland verbracht haben, wobei die in einem Mitgliedstaat des EWR, in den USA, in Kanada, in Australien, in Neuseeland oder in der Schweiz verbrachte Zeit unberücksichtigt bleibt, und die
– voraussichtlich mindestens sechs Monate in Österreich bleiben und
– vor ihrer Einreise einem besonders hohen Ansteckungsrisiko ausgesetzt waren;
2. Personen, deren persönliche oder soziale Situation eine nicht nur vorübergehende gravierende Abwehr-schwäche oder ein hohes Ansteckungsrisiko für sie bewirkt.
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