BHBM - Bereitschaftsdienst von öffentlichen Apotheken in Mürzzuschlag, Langenwang, Krieglach, Mitterdorf im Mürztal und Kindberg
Vorwort
§ 1
Die öffentlichen Apotheken „Bergapotheke“ in Mürzzuschlag, Apotheke „Zum heiligen Josef“ in Mürzzuschlag, „Andreas-Apotheke“ in Langenwang, „Jakobus-Apotheke“ in Krieglach, Apotheke „Zur heiligen Barbara“ in Mitterdorf im Mürztal, Apotheke „Zum heiligen Josef“ in Kindberg versehen jede dritte Woche Bereitschaftsdienst wie folgt:
Woche | „Bergapotheke“ in Mürzzuschlag | Apotheke „Zum heiligen Josef“ in Mürzzuschlag | „Andreas-Apotheke“ in Langenwang | „Jakobus-Apotheke“ in Krieglach | Apotheke „Zur heiligen Barbara“ in Mitterdorf im Mürztal | Apotheke „Zum heiligen Josef“ in Kindberg |
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2 | xxxxx | xxxxx | ||||
3 | xxxxx | xxxxx |
Die Bereitschaftswoche umfasst jeweils den Zeitraum von Montag 08.00 Uhr bis Montag der darauf folgenden Woche 08.00 Uhr. Ist der Montag ein gesetzlicher Feiertag, verschiebt sich das Ende der ablaufenden Woche bzw. der Beginn der neuen Bereitschaftswoche auf Dienstag 08.00 Uhr.
Die bereitschaftsfreien Apotheken haben durch den Anschlag an der Apotheke auf die Bereitschaftsdienst versehenden benachbarten Apotheken hinzuweisen.
In der Woche des Bereitschaftsdienstes der „Andreas-Apotheke“ in Langenwang haben die „Bergapotheke“ in Mürzzuschlag und die Apotheke „Zum heiligen Josef“ in Mürzzuschlag Montag bis Freitag jeweils ab 18.00 Uhr, solange wie dies die Öffnungszeiten der ärztlichen Ordinationen in Mürzzuschlag erfordern, wochenweise abwechselnd Bereitschaftsdienst zu versehen. Die niedergelassenen Ärzte in Mürzzuschlag sind von den Inhabern der „Bergapotheke“ und der Apotheke „Zum heiligen Josef“ über den Dienstplan dieses Bereitschaftsdienstes zu informieren.
Diese Verordnung tritt am 5. Jänner 2009 mit dem Bereitschaftsdienst der „Bergapotheke“ in Mürzzuschlag und der „Jakobus-Apotheke“ in Krieglach in Kraft.
Gleichzeitig wird die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Mürzzuschlag vom 27. Oktober 2004, GZ.: 12-6/1998, aufgehoben.