LandesrechtSteiermarkVerordnungenFestlegung einer Fläche als Standort für ein Einkaufszentrum 1 in Pischelsdorf

Festlegung einer Fläche als Standort für ein Einkaufszentrum 1 in Pischelsdorf

In Kraft seit 19. Februar 2013
Up-to-date

§ 1

§ 1 Flächenfestlegung

Die in der Anlage gekennzeichnete Fläche bestehend aus den Grundstücken Nummer 810/1 (Teilflächen), 813/1, 818/7, 818/8, 818/11, 818/12, 818/13, 818/14, 818/15, 818/16 und 1333/6, alle KG 68138 Pischelsdorf im Ausmaß von insgesamt 12.070 m² wird für die Errichtung und Erweiterung eines Einkaufszentrums 1 festgelegt.

§ 2

§ 2 Größenfestlegung

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung ist auf der in § 1 festgelegten Fläche die Erteilung einer baubehördlichen Bewilligung für Verkaufsflächen zur Errichtung und Erweiterung eines Einkaufszentrums 1 im Gesamtausmaß von höchstens 2.000 m², davon höchstens 1.200 m² Verkaufsfläche für Lebensmittel, zulässig.

§ 3

§ 3 Vorgabe für die Bebauungsplanung

Die Erlassung eines Bebauungsplanes hat nach Maßgabe des § 40 Abs. 4 Steiermärkisches Raumordnungsgesetz zu erfolgen.

§ 4

§ 4 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 19. Februar 2013, in Kraft.

Anlage 1

Anl. 1

(Anm.: Der Plan ist als PDF dokumentiert.)

Anhänge

Anlage 1
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