Die Geschäfte des Raumordnungsbeirates sind vom Amt der Landesregierung unter verantwortlicher Leitung des jeweiligen Vorsitzenden des Raumordnungsbeirates von den nach der Geschäftseinteilung des Amtes der Landesregierung mit den Angelegenheiten der Raumordnung betrauten Abteilungen zu besorgen.
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