§ 4 In- und Außerkrafttreten — Erhöhung der Bezüge der Gemeindebediensteten mit Ausnahme jener der Stadt Salzburg – 2026
Rückverweise
Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 29. Jänner 2025, mit der die Bezüge der Gemeindebediensteten mit Ausnahme jener der Stadt Salzburg erhöht werden, LGBl Nr 12/2025, außer Kraft.
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