Grenze zwischen der Gemeinde Hollersbach im Pinzgau und der Stadtgemeinde Mittersill; Änderung
Vorwort/Präambel
(1) Der Verlauf der Grenze zwischen der Gemeinde Hollersbach im Pinzgau und der Stadtgemeinde Mittersill wird dahingehend geändert, dass
1. das Grundstück 625/3 der KG Hollersbach von der Gemeinde Hollersbach im Pinzgau abgetrennt und dem Gebiet der Stadtgemeinde Mittersill, KG Schattberg eingegliedert wird, sowie
2. das Grundstück 326/3 der KG Schattberg von der Stadtgemeinde Mittersill abgetrennt und dem Gebiet der Gemeinde Hollersbach im Pinzgau, KG Hollersbach eingegliedert wird.
(2) Der Verlauf der neuen Gemeindegrenze und die Lage der genannten Grundstücke sind in den beim Vermessungsamt Zell am See aufliegenden technischen Unterlagen ersichtlich.
Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2026 in Kraft.