Rückverweise
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 6. November 2024 über die Erhöhung der Grenzwerte gemäß § 23a Abs 1 des Salzburger Bezügegesetzes 1992, LGBl Nr 89/2024, außer Kraft.
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