Vorwort
§ 1 § 1
(1) Die L 214 Kleinarler Landesstraße wird im Ortsgebiet von Wagrain wie folgt umgelegt:
Die neue Trasse der L 214 Kleinarler Straße beginnt bei dem neu errichteten Kreisverkehr bei Bezugspunkt Straßenkilometer D 0,00 (neu), verläuft sodann westlich der Kleinarler Ache entlang des Grafenberges, schwenkt in der Folge in Richtung Süd-Osten und bindet im Bereich des Kirchbodenanschlusses beim neu errichteten Kreisverkehr bei Straßenkilometer D 0,51 (neu) wieder in den Bestand der L 214 ein.
(2) Im Einzelnen ist der Verlauf der neuen Straßentrasse aus der einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Anlage (Verordnungsplan vom 14.02.2022, M 1:1000) zu entnehmen.
§ 2 § 2
Mit der Umlegung des neuen Straßenabschnittes gemäß § 1 gilt die bestehende L 214 Kleinarler Straße zwischen Bezugspunkt Straßenkilometer 0,00 (alt) und Bezugspunkt Straßenkilometer 0,36 (alt) als Landesstraße L aufgelassen.
Anl. 1
Anhänge
AnlagePDF