Vorwort
§ 1 § 1
(1) Der Verlauf der Grenze zwischen der Gemeinde Bruck an der Glocknerstraße und der Marktgemeinde Taxenbach wird dahingehend geändert, dass
1. das Grundstück 542/3 der KG Reith von der Gemeinde Bruck an der Glocknerstraße abgetrennt und dem Gebiet der Markgemeinde Taxenbach, KG Wolfbachthal eingegliedert werden, sowie
2. die Grundstücke 5/5 und 5/6 der KG Wolfbachthal von der Markgemeinde Taxenbach abgetrennt und dem Gebiet der Gemeinde Bruck an der Glocknerstraße, KG Reith eingegliedert werden.
(2) Der Verlauf der neuen Gemeindegrenze und die Lage der genannten Grundstücke sind in den beim Vermessungsamt Zell am See aufliegenden technischen Unterlagen ersichtlich.
§ 2 § 2
Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2025 in Kraft.