Rückverweise
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft und mit 30. Juni 2026 außer Kraft.
(2) Der Titel und die §§ 1 und 2 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 128/2025 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
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