Damit die Populationen des Fischotters im Land Salzburg in seinem natürlichen Verbreitungsgebiet trotz der vorübergehenden Ausnahme von den Schonvorschriften und der Entnahme einer geringen Anzahl von Individuen ohne Beeinträchtigung jedenfalls in einem günstigen Erhaltungszustand verweilen, führt die Landesregierung zur Kontrolle über die Bestandsentwicklung und den Erhaltungszustand des Fischotters ein begleitendes Monitoring durch. Um die Auswirkungen von Fischotterentnahmen auf den Fischbestand im Land Salzburg zu evaluieren, führt die Landesregierung außerdem ein begleitendes fischökologisches Monitoring durch.
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