Die Überprüfung der Einhaltung der Höchstabschusszahlen erfolgt durch die Landesregierung und die Bezirksverwaltungsbehörden durch Einsichtnahme in die Abschusslisten, welche von den Jagdinhabern laufend zu führen sind (§ 63 JG), sowie durch die Hegemeister, die jede Überschreitung der im Abschussplan festgelegten Höchstabschusszahlen der Bezirksverwaltungsbehörde und der Bezirksjägerschaft unverzüglich zu melden haben (§ 62 JG).
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