Diese Verordnung tritt mit 1. März 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Salzburger Landessregierung vom 10. Dezember 2018, mit der die Zweitwohnung-Beschränkungsgemeinden im Land Salzburg bestimmt werden (Zweitwohnung-Beschränkungsgemeinden-Verordnung), LGBl Nr 89/2018, außer Kraft.
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