Vorwort
§ 1 § 1
(1) Die allgemeinen Wahlen der Gemeindevertretungen und der Bürgermeister oder Bürgermeisterinnen der Gemeinden des Landes Salzburg mit Ausnahme der Landeshauptstadt werden für Sonntag, den 10. März 2024 (Wahltag) ausgeschrieben.
(2) Als Stichtag hat der 21. Dezember 2023 zu gelten.
§ 2 § 2
Der Tag der allenfalls erforderlichen engeren Wahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin einer Gemeinde ist Sonntag, der 24. März 2024.