Vorwort
§ 1 § 1
(1) Von der Landesstraße B 1 Wiener Straße wird im Gemeindegebiet von Straßwalchen der Bereich von Km 277,200 (Kreuzung mit der B 147 Braunauer Straße) bis Km 277,584 (Kreisverkehr B 1 Wiener Straße / B 154 Mondsee Straße) als Landesstraße aufgelassen.
(2) Der Verlauf der aufgelassenen Straßentrasse ist aus der einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Anlage zu ersehen.
Anl. 1
Anhänge
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