(1) Ein in der Marktgemeinde Grödig gelegener Teil des Landschaftsschutzgebietes Untersberg wird zum Europaschutzgebiet erklärt. Es führt die Bezeichnung „Europaschutzgebiet Prähauserbauerwiese“.
(2) Die Grenzen des Schutzgebietes sind in einem Lageplan im Maßstab 1 : 1.000 festgehalten, der als Anlage einen Bestandteil dieser Verordnung bildet.
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