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Salzburg
Verordnungen
Unterkunftsregisterverordnung
§ 5
§ 5 Abgabenbehörde
In Kraft seit 01. September 2020
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§ 5 Abgabenbehörde — Unterkunftsregisterverordnung
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Die Abgabenbehörde ergibt sich aus § 19 SNAG.
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