Das Formular, welches gemäß § 9 Abs 1 SNAG von den Unterkunftgeberinnen und Unterkunftgebern für die Anzeige der beabsichtigten Zurverfügungstellung einer Unterkunft, der Beendigung der Zurverfügungstellung oder der wesentlichen Änderung dieser Tätigkeit zu verwenden ist (Anzeigeformular), hat Felder für folgende Angaben zu enthalten:
1. Angaben betreffend die Unterkunftgeberinnen und Unterkunftgeber:
a) bei natürlichen Personen: Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Wohnadresse (Straße, Hausnummer, Stiege, Tür- bzw Topnummer, Postleitzahl und Gemeinde) sowie bei in ihrer Geschäftsfähigkeit beschränkten Personen zusätzlich die vorstehenden Angaben für die die Anzeige erstattende Vertretung,
b) bei juristischen Personen und Personengesellschaften: Firma bzw Name, Firmenbuchnummer, Vereinsregisterzahl oder Kennung, unter der die juristische Person bzw die Personengesellschaft in einem entsprechenden öffentlichen Register ihres Sitzstaates erfasst ist, Sitz, inländische Zustelladresse, Angaben gemäß lit a für die die Anzeige erstattende Vertretung;
2. zum Ankreuzen, ob es sich um die Anzeige einer beabsichtigten Zurverfügungstellung, einer Beendigung der Zurverfügungstellung oder einer wesentlichen Änderung dieser Tätigkeit handelt;
3. Angaben betreffend die Unterkunft:
a) Art der Unterkunft (§ 1 Abs 3 SNAG),
b) Name der Unterkunft,
c) Adresse (Straße, Hausnummer, Stiege, Tür- bzw Topnummer, Postleitzahl und Gemeinde),
d) Größe der Unterkunft bzw aller Unterkünfte an der gleichen eigenständigen Adresse (in m 2 ),
e) Anzahl der Schlafräume,
f) Anzahl der Schlafplätze;
4. Angabe des Beginns der Zurverfügungstellung;
5. für den Fall der Beendigung der Zurverfügungstellung: Angabe des Endes der Tätigkeit;
6. für den Fall der wesentlichen Änderung der Zurverfügungstellung:
a) Registrierungsnummer,
b) Angaben betreffend die Änderung,
c) Angabe des Beginns der veränderten Zurverfügungstellung;
7. Erklärung, dass die Angaben richtig und vollständig sind.
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