LandesrechtSalzburgVerordnungenStandortverordnung Gemeinde Großgmain – Projekt im Bereich der GP 424/15, KG Großgmain

Standortverordnung Gemeinde Großgmain – Projekt im Bereich der GP 424/15, KG Großgmain

In Kraft seit 23. August 2019
Up-to-date

§ 1 § 1

(1) Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung der Grundstücke Nr 424/4 (TF), 424/15 und 424/17, jeweils KG 56517 Großgmain, für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Verbrauchermärkte bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 665 m² zulässig.

(2) Die von Abs 1 erfassten Flächen sind in der einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Anlage festgelegt.

§ 2 § 2

Die Entscheidung der Gemeindevertretung der Gemeinde Großgmain über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundflächen im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.

§ 3 § 3

Diese Verordnung tritt mit 23. August 2019 in Kraft. Sie tritt außer Kraft, wenn innerhalb von fünf Jahren ab ihrem Inkrafttreten keine ihr entsprechende Bebauung begonnen wird.

Anl. 1

Anhänge

Anlage 1
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