Diese Verordnung tritt mit 25. September 2018 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Salzburger Landesregierung betreffend die Gebühren für die Inanspruchnahme des Landesverwaltungsgerichts in Vergabekontrollangelegenheiten (Vergabekontrollgebühren-Verordnung), LGBl Nr 53/2010, in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 24/2014, außer Kraft.
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