Mit der Umlegung gemäß § 1 wird der bestehende Straßenabschnitt der L 111 Glemmtal Landesstraße zwischen den Bezugspunkten Straßenkilometer 5,1 + 75 m (alt) und Straßenkilometer 5,7 + 60 m (alt) als Landesstraße aufgelassen.
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