LandesrechtSalzburgVerordnungenStandortverordnung Gemeinde Elixhausen – Projekt im Bereich der GP 531/53, KG Elixhausen

Standortverordnung Gemeinde Elixhausen – Projekt im Bereich der GP 531/53, KG Elixhausen

In Kraft seit 22. Dezember 2017
Up-to-date

§ 1 § 1

(1) Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung des Grundstücks Nr 531/53 KG 56507 Elixhausen für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Verbrauchermärkte bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 600 m² zulässig.

(2) Die von Abs 1 erfassten Flächen sind in der einen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Anlage festgelegt.

§ 2 § 2

Die Entscheidung der Gemeindevertretung der Gemeinde Elixhausen über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundflächen im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.

§ 3 § 3

Diese Verordnung tritt mit 22. Dezember 2017 in Kraft. Sie tritt außer Kraft, wenn bis zum 22. Dezember 2025 keine ihr entsprechende Bebauung begonnen wird.

§ 4 § 4

§ 3 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 122/2022 tritt mit 23.Dezember 2022 in Kraft.

Anl. 1

Anhänge

Anlage
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