Vorwort
(1) Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung des Grundstücks Nr 531/53 KG 56507 Elixhausen für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Verbrauchermärkte bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 600 m² zulässig.
(2) Die von Abs 1 erfassten Flächen sind in der einen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Anlage festgelegt.
Die Entscheidung der Gemeindevertretung der Gemeinde Elixhausen über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundflächen im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.
Diese Verordnung tritt mit 22. Dezember 2017 in Kraft. Sie tritt außer Kraft, wenn bis zum 22. Dezember 2025 keine ihr entsprechende Bebauung begonnen wird.
§ 3 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 122/2022 tritt mit 23.Dezember 2022 in Kraft.
Anhänge
AnlagePDF