LandesrechtSalzburgVerordnungenStandortverordnung Gemeinde Wals-Siezenheim – Projekt im Bereich der GP 1670/1, KG Wals I§ 1

§ 1§ 1

In Kraft seit 01. Januar 2018
Up-to-date

(1) Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung des Grundstücks Nr 1670/1 (Teilfläche) KG 56546 Wals I, für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Verbrauchermärkte bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 600 m² zulässig.

(2) Die von Abs 1 erfassten Flächen sind in der einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Anlage festgelegt.

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