§ 1 § 1 — Standortverordnung Gemeinde Wals-Siezenheim – Projekt im Bereich der GP 1670/1, KG Wals I
Rückverweise
(1) Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung des Grundstücks Nr 1670/1 (Teilfläche) KG 56546 Wals I, für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Verbrauchermärkte bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 600 m² zulässig.
(2) Die von Abs 1 erfassten Flächen sind in der einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Anlage festgelegt.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden