§ 5 Kennzeichnung des Schutzgebietes — Hinterrieding-Wasserfallkar-Europaschutzgebietsverordnung
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Die Kennzeichnung des Schutzgebietes erfolgt durch Tafeln, die die Aufschrift „Europaschutzgebiet Hinterrieding-Wasserfallkar“ und das Salzburger Landeswappen tragen. Weitere, dem Schutzzweck entsprechende Hinweise sind zulässig.
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