LandesrechtSalzburgVerordnungenHinterrieding-Wasserfallkar-Europaschutzgebietsverordnung§ 5

§ 5Kennzeichnung des Schutzgebietes

In Kraft seit 01. Oktober 2017
Up-to-date

Die Kennzeichnung des Schutzgebietes erfolgt durch Tafeln, die die Aufschrift „Europaschutzgebiet Hinterrieding-Wasserfallkar“ und das Salzburger Landeswappen tragen. Weitere, dem Schutzzweck entsprechende Hinweise sind zulässig.

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