§ 2 Schutzzweck — Hinterrieding-Wasserfallkar-Europaschutzgebietsverordnung
Rückverweise
Diese Verordnung dient der Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der in der Anlage angeführten, auf Grund der FFH-Richtlinie geschützten Lebensräume.
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