(1) Die im Gebiet der Gemeinde Mauterndorf, politischer Bezirk Tamsweg, südlich der Trasse der Murtalbahn gelegene Grundparzelle 484/1, sowie Teilflächen der GP 474 und 468, je KG Steindorf, im Gesamtausmaß von ca 5 ha werden zum Europaschutzgebiet erklärt. Es führt die Bezeichnung „Europaschutzgebiet Steindorfer Moos“.
(2) Die Grenzen des Schutzgebietes sind in einem Lageplan im Maßstab 1 : 2.500 festgelegt. Dieser Plan ist ein wesentlicher Bestandteil dieser Verordnung und liegt beim Amt der Salzburger Landesregierung, bei der Bezirkshauptmannschaft Tamsweg und bei der Gemeinde Mauterndorf während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden (§ 13 Abs 5 AVG) zur allgemeinen Einsicht auf.
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