§ 5 Kennzeichnung des Schutzgebietes — Königsbachtal – Europaschutzgebietsverordnung
Rückverweise
Die Kennzeichnung des Europaschutzgebietes erfolgt durch Tafeln, die die Aufschrift „Europaschutzgebiet Königsbachtal“ und das Salzburger Landeswappen tragen. Weitere, dem Schutzzweck entsprechende Hinweise sind zulässig.
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