(1) Eine im Gebiet der Gemeinde Mariapfarr, politischer Bezirk Tamsweg, innerhalb des Geschützten Landschaftsteils „Lonka-Mäander, Teil Süd“ östlich der Weißpriacher Landesstraße L 224 gelegene Teilfläche der Grundparzelle 1624/5, KG Mariapfarr, sowie die bereits außerhalb des Geschützten Landschaftsteils gelegene Grundparzelle 1884, KG Mariapfarr, im Gesamtausmaß von 1,03 ha werden zum Europaschutzgebiet erklärt. Es führt die Bezeichnung „Europaschutzgebiet Lonka-Mäander“.
(2) Die Grenzen des Schutzgebietes sind in einem Lageplan im Maßstab 1 : 2.500 festgelegt. Dieser Plan ist ein wesentlicher Bestandteil dieser Verordnung und liegt beim Amt der Salzburger Landesregierung, bei der Bezirkshauptmannschaft Tamsweg und bei der Gemeinde Mariapfarr während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden (§ 13 Abs 5 AVG) zur allgemeinen Einsicht auf.
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