Vorwort
Auflassung von Teilen der L 227 Thalgauegg Landesstraße
§ 1 § 1
(1) Die L 227 Thalgauegg Landesstraße wird zwischen km 0,00 (Kreuzungsbereich mit der Landesstraße B 158 Wolfgangsee Straße) und km 2,00 (Gemeindegrenze Fuschl am See/Thalgau) als Landesstraße aufgelassen.
(2) Im Einzelnen ist der Verlauf der aufgelassenen Landesstraßenteile aus der Anlage 1 zu ersehen.
Auflassung von Teilen der L 240 Walser Landesstraße
§ 2 § 2
(1) Die L 240 Walser Landesstraße wird zwischen km 0,757 (Kreuzungsbereich mit der Walserstraße) und km 0,983 (Platz vor dem Pfarramt Wals) als Landesstraße aufgelassen.
(2) Im Einzelnen ist der Verlauf der aufgelassenen Landesstraßenteile aus der Anlage 2 zu ersehen.
Anl. 1
Anhänge
Anlage 1PDFAnl. 2
Anhänge
Anlage 2PDF