LandesrechtSalzburgVerordnungenStandortverordnung Marktgemeinde Schwarzach im Pongau – Projekt im Bereich der GP 1519/1, KG 55128 Schwarzach I

Standortverordnung Marktgemeinde Schwarzach im Pongau – Projekt im Bereich der GP 1519/1, KG 55128 Schwarzach I

In Kraft seit 01. Mai 2016
Up-to-date

§ 1 § 1

(1) Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung der Grundstücke Nr 128/1, 1494/2, 1518, 1519/1, 1521/5 und 1923, alle KG 55128 Schwarzach I, für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Verbrauchermärkte bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 600 m² zulässig.

(2) Die von Abs 1 erfassten Flächen sind in einem Lageplan als wesentlichem Bestandteil dieser Verordnung festgelegt, von dem je eine Ausfertigung beim Amt der Salzburger Landesregierung und beim Gemeindeamt der Marktgemeinde Schwarzach im Pongau während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden (§ 13 Abs 5 AVG) zur allgemeinen Einsicht aufliegt.

§ 2 § 2

Die Entscheidung der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Schwarzach im Pongau über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundflächen im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.

§ 3 § 3

Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 2016 in Kraft. Sie tritt außer Kraft, wenn innerhalb von fünf Jahren ab ihrem Inkrafttreten keine ihr entsprechende Bebauung begonnen wird.