(1) Diese Verordnung tritt mit 5. März 2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 2. Juli 2007, LGBl Nr 49, mit der nähere Bestimmungen für Vorsorgemaßnahmen zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen in nicht gewerblichen Seveso-II-Betrieben festgelegt werden, außer Kraft.
(2) § 1 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 105/2020 tritt mit 30. Oktober 2020 in Kraft.
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