LandesrechtSalzburgVerordnungenOrtsklassenverordnung 2016§ 4

§ 4§ 4

In Kraft seit 01. Januar 2016
Up-to-date

Die Gemeinden oder Gemeindeteile, für die kein Tourismusverband besteht, fallen für die Berechnung der Tourismusbeiträge in die Ortsklasse C.

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