Mit der Umlegung gemäß § 1 wird der bestehende Straßenabschnitt der B 96 Murtal Straße zwischen Bezugspunkt Straßenkilometer 72,6 + 162 m (alt) und Bezugspunkt Straßenkilometer 73,4 - 15 m (alt) als Landesstraße B aufgelassen.
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