Die Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Salzburg hat über die von ihr ausgestellten Ausbildungsbescheinigungen ein elektronisches Register zu führen. In diesem sind für jede ausgestellte Ausbildungsbescheinigung jedenfalls zu erfassen:
1. Vorname und Familien- oder Nachname des Besitzers oder der Besitzerin;
2. das Geburtsdatum des Besitzers oder der Besitzerin;
3. die Staatsangehörigkeit des Besitzers oder der Besitzerin;
4. Anschrift des Hauptwohnsitzes und allfällige weitere bekannt gegebene Kontaktdaten (Telefon, Fax, E-Mail, etc) des Besitzers oder der Besitzerin;
5. gegebenenfalls die LFBIS-Nummer des Betriebes des Besitzers oder der Besitzerin;
6. das Ausstellungsdatum der Ausbildungsbescheinigung;
7. das auf der Ausbildungsbescheinigung angegebene Ablaufdatum;
8. die eindeutige Kennzeichnung (zB Nummer, Buchstaben-Ziffern-Folge);
9. die Einleitung und das Ergebnis eines Verfahrens zur Einziehung gemäß § 6 Abs 10 Z 2 Salzburger Pflanzenschutzmittelgesetz 2014 oder eines Verfahrens zur Ungültigerklärung gemäß § 6 Abs 11 Salzburger Pflanzenschutzmittelgesetz 2014;
10. die Ausstellung eines Duplikates für eine Ausbildungsbescheinigung;
11. die Verlängerungen der Gültigkeit der Ausbildungsbescheinigung.
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