LandesrechtSalzburgVerordnungenRichtlinien für die Errichtung, die Ausstattung und den Betrieb von Senioren- und Seniorenpflegeheimen und Tageszentren§ 28

§ 28Gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten stationärer Einrichtungen

In Kraft seit 01. September 2015
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