Heizungsanlagen müssen durch Raumthermostate individuell regelbar und so dimensioniert sein, dass mindestens folgende Raumtemperaturen gehalten werden können:
1. in Wohn- und Aufenthaltsräumen 24° C;
2. in Bädern und Pflegebädern 26° C.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise