§ 6 Verlust der Auszeichnung — Salzburger Natur- und Umweltschutz-, Klima- und Energie-Auszeichnungsverordnung
Rückverweise
Eine Verurteilung im Sinn von § 2 Abs 2 bewirkt den Verlust einer bereits verliehenen Auszeichnung.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden