LandesrechtSalzburgVerordnungenSalzburger Natur- und Umweltschutz-, Klima- und Energie-Auszeichnungsverordnung§ 6

§ 6Verlust der Auszeichnung

In Kraft seit 01. Juni 2015
Up-to-date

Eine Verurteilung im Sinn von § 2 Abs 2 bewirkt den Verlust einer bereits verliehenen Auszeichnung.

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