Mit der Inbetriebnahme des neuen Straßenteils gemäß § 1 Abs 1 und 2 wird die bestehende Landesstraße B 159 Salzachtal Straße zwischen Straßenkilometer 11,355 und Straßenkilometer 12,433 (neu) bzw 12,277 (alt) als Landesstraße B aufgelassen.
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