(1) Die allgemeinen Wahlen der Gemeindevertretungen und der Bürgermeister oder Bürgermeisterinnen der Gemeinden des Landes Salzburg mit Ausnahme der Landeshauptstadt werden für Sonntag 9. März 2014 (Wahltag) ausgeschrieben.
(2) Als Stichtag hat der 19. Dezember 2013 zu gelten.
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