Diese Verordnung tritt mit 27. April 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 2. Oktober 1989, mit der der Kurbezirk des heilklimatischen Kurortes St. Veit im Pongau festgesetzt wird, LGBl Nr 93/1989, außer Kraft.
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