Die Grenzen des heilklimatischen Kurortes St. Veit im Pongau sind in einem Lageplan im Maßstab 1 : 5.000 festgelegt, der einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildet. Der Lageplan liegt beim Amt der Salzburger Landesregierung, bei der Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau sowie im Gemeindeamt St. Veit im Pongau während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden (§ 13 Abs 5 AVG) zur allgemeinen Einsicht auf.
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