Vorwort
§ 1 § 1
(1) Der Verlauf der Grenze zwischen der Gemeinde Saalbach-Hinterglemm und der Gemeinde Viehhofen wird dahingehend verändert, dass sich der Grenzverlauf zwischen dem in der bisherigen Grenze gelegenen Grenzpunkt 3452 und dem in der bisherigen Grenze gelegenen Grenzpunkt 3443 durch die jeweils geradlinige Verbindung der Grenzpunkte 6981, 6982, 6983, 6984, 6985, 6986, 6987, 6988, 6989, 6990, 6991, 6992, 6993, 6994, 6995, 6996, 6997 ergibt.
(2) Der Verlauf der neuen Gemeindegrenze und die Lage der genannten Grenzpunkte sind in den beim Vermessungsamt Zell am See aufliegenden technischen Unterlagen ersichtlich.
§ 2 § 2
Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2013 in Kraft.